In allen städtischen Gebäuden gilt ab dem 26.01.2022 eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Daher ist das Betreten von Sporthallen, Schulgebäuden und weiteren Sporträumlichkeiten im Eigentum der Stadt Bochum ab dem morgigen Mittwoch nur noch mit dem Tragen einer FFP2-Maske erlaubt – die sog. OP-Maske / medizinische Maske reicht nicht aus.
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