War bisher noch Sport unter der Auflagen 3-G (geimpft/genesen/getestet) mit Nachweis möglich, so gilt ab Mittwoch, dem 24.11.2021 nur noch 2-G (geimpft/genesen). Ein negativer, offizieller Schnelltest reicht ab sofort nicht mehr aus. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind hiervon ausgenommen und benötigen keinen Nachweis (geimpft/genesen). Sie gelten auch ohne Nachweis als getestet. Zwecks Altersprüfung reicht bei Schulkindern ein Schülerausweis.
Update 04.12.2021: Jugendliche Schüler und Schülerinnen bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Ein Schulnachweis ist erforderlich.
Die neuen Regelungen gelten nicht nur für aktive Sportler und Gastmannschaften sondern auch für Zuschauer bzw. Eltern – in allen Sporthalle und auf allen Sportanlagen. Weiterhin bleibt die Maskenpflicht und Abstandsgebot – inbesondere auf den Verkehrswegen und allgemeinen Bereichen im Innenbereich – bestehen und ist zu beachten.
Die erforderliche Überprüfung von 2G/3G/Ausnahmen und Einhaltung der Regeln erfolgt duch die vom Hauptverein benannten Übungsleitung und Trainer vor einem Zugang zur Sportanlage. Ohne Nachweis kein Zugang und Teilnahnme am Sportbetrieb.
Update 26.11.2021: Für Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in bestimmten Sportarten und Verbänden gilt abweichend 3-G (geimpft/genesen/getestet). Als Test ist ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) notwendig. Übungsleiter, Trainer, Betreuer etc. benötigen soweit nicht immunisiert einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
Es gelten die jeweiligen aktuellen Verordnungen für Bochum und des Landes NRW.